"Prietenii Romanilor şi ajutor pentru România" ("Freunde Rumäniens und Hilfe für Rumänien")
2 Personen aus unterschiedlichen Orten, Michael Krätzig und Eiko Henke, fuhren im April 2005 nach Rumänien. Sie verteilen ihre Spenden und suchten gezielt nach Hilfsprojekten, um einen Beitrag zur Unterstützung der meist armen Bevölkerung zu leisten.
Beide kannten das Land schon vorher und waren von den netten Menschen und der schönen Landschaft begeistert. Mit diesen gemeinsamen Vorstellungen, aber durch verschiedene Bekannte zusammengebracht, fuhren sie ohne sich je vor dem Tag der Abreise gesehen oder gesprochen zu haben, in den kleinen Ort Dacia nahe Rupea. Es wurden Hilfsgüter für die dortige Sozialstation geliefert und ein alter Predigerhof (Praktikantenunterkunft/Begegnungsstätte) weiter renoviert und ausgebaut.
Während der Tage in Dacia und der langen Heimfahrt merkten Michael und Eiko, dass die Chemie zwischen ihnen stimmte und beide Möglichkeiten sahen, gemeinsam Hilfsprojekte für Rumänien durchzuführen. So konnten Lagerkapazitäten in Pirna und Kontakte zu potentiellen Helfern und Geldgebern genutzt werden, um den in Dacia tätigen Verein Europas Kinder e.V. aus Zittau zu unterstützen. Das gemeinsame Interesse brachte weitere Freunde zusammen, um als Gruppe in Rumänien zu helfen.
In der Folgezeit entstand eine Patenschaft zu einer rumänischen Großfamilie (mit 9 Kindern!). Dieser bauten wir ein Blockhaus als Unterkunft, da ihnen ein Winter unter einer Zeltplane drohte. Des Weiteren wurden die Kinder unterstützt, damit sie die Schule regelmäßig besuchen konnten.
Über die Jahre konnte das Begegnungshaus von Europas Kinder e.V. so ausgebaut werden, dass es als Begegnungsstätte und Praktikantenunterkunft dient.
Durch die Festigung der Freundschaft zu dem rumänischen Verein Nowero und dessen Vorsitzenden Karl Hellwig konnten gezielte Aktionen, wie dringend benötigte Hilfstransporte in die Krankenhäuser Rupea, Fagarasch und Brasov (Betten, Nachtschränke, med. Geräte, etc.), getätigt werden. Weitere Unterstützung erhielt das Altenheim in Fiser, Einwohner von Dacia und Kinderheime im Repser Land z.B. durch Geschenkaktionen zu Weihnachten.
Um Kräfte zu bündeln und schneller als bisher bei konkreten Hilfsanfragen und Projekten reagieren zu können, sowie das Spektrum des Vereins Europas Kinder zu erweitern, wurde im Oktober 2008, "Europas Kinder Pirna e.V.“ gegründet. Somit konnte gemeinsam das Projekt „Essen auf Rädern“ angepackt und realisiert werden.
Neue und geplante Aktiviäten unseres Vereins finden Sie unter der Rubrik "Projekte".
Die folgende Situation ... viele Familien, gerade auf dem Lande, haben fünf und mehr Kinder. Der Vater hat, außer vereinzelten Gelegenheitsverdiensten, keine Arbeit. Die Familien ernähren sich von Gemüse aus dem eigenen Garten und den Erträgen vom Feld, das per Hand bearbeitet werden muss.
Als Tiere werden oftmals Hühner gehalten, manchmal auch eine Kuh oder ein Schwein. Das Leben der Familien spielt sich in ein oder zwei bis maximal drei kleinen Räumen ab, die nicht alle beheizbar sind. Das gesamte Familieneinkommen besteht meist nur aus einem geringen Kindergeld und gelegentlichen Nebenverdiensten. Die Lebenshaltungskosten für Ernährung und Heizstoffe sind jedoch genauso hoch wie in Deutschland. Noch schwieriger sieht die Situation bei den älteren Menschen aus. Es gibt keine ausreichende Altersversorgung. Die Rente beträgt oftmals nur 15 € pro Monat, wovon ein allein lebendes Ehepaar seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Altersheime gibt es in Rumänien kaum. Fünf Millionen Menschen leben deutlich unter der Armutsgrenze. In Einzelfällen ist es möglich, durch Lebensmittelpakete sowie Sachspenden und finanzielle Hilfen akute Notlagen zu mildern, aber eine nachhaltige dauerhaft wirksame Hilfe ist damit nicht zu erreichen. Vor allem für die ganz Armen besteht ständig das schwierige Problem, regelmäßig die tägliche Ernährung sicherzustellen.
1. Der Verein führt den Namen “Osteuropahilfe Pirna” und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung erhält er den Zusatz e.V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Pirna
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung, der Unterstützung hilfebedürftiger Personen (§ 53AO), der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten, der Kultur und der Völkerverständigung im Sinne des sozialen europäischen Gedankens und der Entwicklungszusammenarbeit in Europa.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- internationale Jugendbegegnungen
- Kinder- und Schulpatenschaften
- Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten
- Beschaffung und Verwaltung finanzieller Mittel für humanitäre Zwecke
- Organisation und Durchführung von Hilfstransporten
- Schaffung , Unterhaltung und Begleitung von sozialen Einrichtungen und Maßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Kooperation mit Institutionen, Organisationen, Vereinigungen und Verbänden, die gleiche oder ähnliche Ziele wie der Verein verfolgen
3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Übliche Aufwandsentschädigungen können gewährt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden.
2. Über die Aufnahme entscheidet nach Antrag der Vorstand. Minderjährige bedürfen der Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.
1. Die Mitgliedschaft endet
- mit dem Tod des Mitglieds
- durch freiwilligen Austritt, der schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären ist
- durch Ausschluss aus dem Verein
- durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung der Jahresgebühr mehr als ein Jahr im Rückstand ist
2. Ausschlussgründe sind insbesondere Verhaltensweisen, die in schwerwiegender Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstoßen.
3. Der Ausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstandes. Vor dem Ausschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Von den Mitgliedern werden Jahresbeiträge erhoben, deren Höhe bzw Fälligkeit von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
1. Der Vorstand des Vereins (i.S. § 26 BGB) besteht aus dem Vorsitzenden, und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei dieser Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsmäßigen Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, so ist der Vorstand berechtigt, für die restliche Amtsperiode ein neues Vorstandsmitglied hinzu zu wählen.
3. Dem Vorstand obliegt neben der Vertretung des Vereins die Wahrnehmung der Vereinsgeschäfte nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
4. Der Vorstand kann mit der Abwicklung seiner laufenden Geschäfte einen Geschäftsführer beauftragen. Der Geschäftsführer ist nur dem Vorstand verantwortlich.
5. Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen können von jedem Vorstandsmitglied einberufen werden. Die Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Bei Beschlussfassung entscheidet die Stimmmehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden.
1. Die Mitgliederversammlung findet einmal in 30 Monaten statt. Sie ist ferner einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder die Einberufung von Mindestens einem Zehntel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Zweckes und der Gründe vom Vorstand verlangt wird.
2. Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin schriftlich einzuberufen. Mit der Einberufung ist gleichzeitig die vorgesehene Tagesordnung mitzuteilen. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitglieder-versammlung.
3. Bei Beschlüssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder. Stimmenthaltungen werden nicht gezählt. Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung enthält, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich.
4. Über die in der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Protokollführer und dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen ist.
1. Der Verein kann durch den Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden, wenn zwei Drittel der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder zustimmen.
2. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das nach Erledigung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Vereins an einen gemeinnützigen Verein, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke in der Jugend- und Altenhilfe zu verwenden hat.